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Ist ein Ehevertrag sinnvoll? – Ein kurzer Überblick in die Inhalte eines Ehevertrags

Ein Thema was bei vielen Brautpaaren grundsätzlich mit einer negativen Haltung betrachtet wird ist der Ehevertrag. Dies ist verständlich denn in diesem Zusammenhang fallen oft die unschönen Wörter „Trennung“ oder „Scheidung“ und gerade für ein Hochzeitspaar welches kurz vor dem Bund der Ehe steht möchte man solche Wörter nicht hören oder sich Gedanken darüber machen. Jedoch sollte man einen Ehevertrag nicht direkt als Teufelswerk betiteln, sondern in Ruhe damit befassen oder auch mit dem Anwalt seines Vertrauens sprechen um sich aufklären zu lassen.

Wir sind zwar keine Anwälte, haben euch aber trotzdem mal einige Punkte zusammengefasst, die ein Ehevertrag für euch regelt. Vorab sollte hier gesagt sein, dass der Ehevertrag nicht von der altmodischen Vorstellung von Mann und Frau ausgeht, wo der Mann arbeiten geht und die Ehefrau sich um den Haushalt kümmert.

1. Der Güterstand – Wie wird das Vermögen verteilt


Der Punkt „Güterstand“ innerhalb eines Ehevertrages regelt die Verteilung eures Vermögens im Fall einer Scheidung. Grundsätzlich sei hierbei gesagt, dass ihr als Ehepaar in einer Gemeinschaft lebt, wo jede Seite sein eigenes Vermögen getrennt voneinander verwaltet und nicht ein Vermögen von euch gemeinsamen verwaltet wird. Sobald ihr euch für eine Trennung und damit eine Scheidung entschließt findet ein sogenannter Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet, dass beide Seiten einen Anspruch auf die Hälfte des erwirtschafteten Vermögens ab dem Zeitpunkt der Eheschließung haben. Hierbei wird das Vermögen jedoch lediglich in der Form von Geld bemessen und nicht das Eigentum wie Häuser, Autos, etc.

2. Unterhaltsregelung


Das Thema Unterhaltsanspruch ist ein wichtiges Thema, welches bei der Scheidung angesprochen werden sollte, wenn der oder die betroffene nicht in der Lage sind alleine für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder oder des gemeinsamen Kindes zu sorgen. Dies kann entweder durch eventuell Krankheiten oder auch durch die Betreuung des Kindes, wodurch der eigene Beruf nicht Vollzeit ausgeübt werden kann, schnell vorkommen. Dabei gilt es zu beachten, dass hier das Scheidungsrecht mit eingreift und dafür sorgt, dass keiner der beiden Parteien in diesem Fall benachteiligt wird und dadurch eine unangemessene Verteilung zustande kommt.

Versorgungsausgleich für die Altersvorsorge


Der Versorgungsausgleich sorgt bei einer Scheidung dafür, dass ein Ausgleich bei den Altersvorsorgen stattfindet, die während der Ehe abgeschlossen wurden. Das beinhaltet die gesetzliche Rente, die Betriebsrente aber auch Beamtenpensionen oder privat abgeschlossene Rentenversicherungen. Dieser Punkt ist vor allem wichtig, wenn wie bereits bei der Unterhaltsregelung erwähnt, durch die Betreuung des Kindes oder der Kinder der Beruf zurückgestellt werden muss bzw. man nicht mehr die volle Zeit wie vorher Arbeiten gehen kann. Denn dadurch wird der Betrag, welcher in die Rentenkasse eingezahlt wird durch die neuen Umstände kleiner und muss somit ausgeglichen

Somit lässt sich sagen, dass ein Ehevertrag sinnvoll und nichts Negatives ist. Denn er wird lediglich dafür abgeschlossen, dass im Falle einer Trennung beide Seiten nicht leer oder mit einem Nachteil ausgehen bzw. beide Parteien ein gesichertes Einkommen haben.  Diesen Gedanken solltet ihr definitiv im Hinterkopf behalten, sollte das Thema bei euch zur Sprache kommen.

Wir raten euch auch für dieses Thema einen Anwalt aufzusuchen, da dieser euch über die verschiedenen Möglichkeiten und Punkte eines Ehevertrages besser informieren und aufklären kann. Denn es gibt einige Ausfertigungen, aber auch individuelle Punkte in einem Ehevertrag, welche euch ein Fachmann besser erklären kann. Und lasst euch gesagt sein, dass wenn ihr euch in Zukunft genauso liebt und versteht wie heute, werdet ihr vermutlich nie brauchen oder nach dem Abschluss mehr zu Gesicht bekommen.

Wir hoffen wir konnte euch ein wenig über den Ehevertrag und was er beinhaltet aufklären und wünschen euch weiterhin Liebe, Freue und Spasß in eurer Ehe in guten wie in schlechten Zeiten.

Euer ZWAYT-Team

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